Der Begriff Lageplan steht für zweierlei Anwendungen:
Für die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist bei der Übermittlung von Eigentümerangaben (aus dem Liegenschafts-kataster) ein berechtigtes Interesse darzulegen (Verwendungszweck z.B. für Bauantrag, Finanzierung, Eigentum usw.). Bitte beachten Sie dass das Grundbuch vom Liegenschaftskataster abweichen kann. Rechtssichere Auskunft über den/die Eigentümer erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
Für Grundrissdarstellungen und Kartenauszüge ist die Darlegung eines berechtigten Interesses nicht notwendig.
Ein bestellter Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen fertig. Hinzu kommt die Zeit für die Postzustellung. Auf Wunsch versenden wir die Unterlagen im PDF-Format mit Hinweisen zum Druck per Email (wenn möglich).
Sollten personenbezogene Daten in den Auszügen oder Nachweisen enthalten sein, versenden wir die Auszüge nur in sicherer verschlüsselter Form (AES-256bit) oder über die gesicherte Verbindung bzw. die virtuelle Poststelle des Landratsamts Rottweil.
Sollten Sonderbearbeitungen oder Auswertungen notwendig sein, kann sich die Bearbeitungszeit abhängig vom Aufwand verlängern. Hier können auch zusätzliche Gebühren nach Zeitaufwand anfallen.
Gebühren für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden nach Nr. 30.4 GebVerz erhoben.
Auszug aus der Liegenschaftskarte
bis DIN A3 = 20,00 €
größer als DIN A3 bis DIN A0= 40,00 €
Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten in alphanumerischer Form bzw. Nachweise (Schriftform):
Je Seite Buchwerk 2,00 €, mindestens jedoch 15,00 €
Auszüge aus ALKIS in alphanumerischer Form bzw. Nachweise (Schriftform):
Je Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Grundstücksnachweis 10,00 €
Je Bestandsnachweis (Bestand eines Grundbuchs) 20,00 €
Der Aufgabenbereich "Auskunft / Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster" ist unter der eigenen E-mail-Adresse
Vermessungsamt.Service(at)Landkreis-Rottweil.de
zu erreichen.
Emails an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter können in Krankheits- oder Urlaubsfällen ohne entsprechende Rückmeldung liegenbleiben und erst nach Rückkehr der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erledigt werden. Nur bei Versand an die o.a. Adresse wird Ihre Email zeitnah bearbeitet.