Dienstleistung

Vermessung - Lagepläne

Der Begriff Lageplan steht für zweierlei Anwendungen:

  1. Lageplan zum Baugesuch / Bauantrag:
    Zu jedem Antrag auf Baugenehmigung ist ein Lageplan notwendig. Dies gilt auch für das Kenntnisgabeverfahren. In diesem Lageplan ist die geplante Baumaßnahme (Abriß gelb, Neubau rot) und ihr räumlicher Bezug ersichtlich. In der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung sind Vorschriften über Form und Inhalt des Planes sowie den Planverfasser enthalten.
    Diese Art von Lageplänen wird nicht vom Vermessungsamt gefertigt, bei Bedarf wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungsbüro.

  2. Lageplan als Auszug aus ALKIS:
    Das Liegenschaftskataster weist alle Flurstücke mit ihren Grenzen, Gebäuden, Flächen und Nutzungen nach. Es wird mit allen Raum- und Sachdaten im Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informations-System (ALKIS) geführt.
    Ein Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informations-System (ALKIS) (="Lageplan") stellt diese Daten in Form einer Karte dar. Der Lageplan ist in einem beliebigen Maßstab zwischen 1:250 und 1:2500 beim Vermessungsamt erhältlich.
    Diese amtlichen "Lagepläne" dienen z.B.als Grundlage für Lagepläne zum Baugesuch, als Verhandlungsgrundlage bei Flurstücksverhandlungen, als Anlage zum Kaufvertrag, als Grundlage für die Baufinanzierung, als Übersicht bei Erbauseinandersetzungen oder einfach für Sie als Übersicht über Ihre Flurstücke und Gebäude.
Diese Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie als ausgedruckte Karte, auf Wunsch senden wir Ihnen die Karte im PDF-Format mit Hinweisen zum Druck auch per EMail zu. Diese PDF-Datei ist lediglich zur Ansicht und zum Druck geeignet. Digitale Bearbeitungen sind nicht möglich.
Für technische Anwendungen können Sie auch digitale Daten in Form von DXF- oder NAS-Dateien erhalten. Dies setzt jedoch eine geeignete Software zur Darstellung oder weiteren Bearbeitung voraus.

Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
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Team
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Voraussetzungen

Für die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist bei der Übermittlung von Eigentümerangaben (aus dem Liegenschafts-kataster) ein berechtigtes Interesse darzulegen (Verwendungszweck z.B. für Bauantrag, Finanzierung, Eigentum usw.). Bitte beachten Sie dass das Grundbuch vom Liegenschaftskataster abweichen kann. Rechtssichere Auskunft über den/die Eigentümer erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.

Für Grundrissdarstellungen und Kartenauszüge ist die Darlegung eines berechtigten Interesses nicht notwendig.

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Frist/Dauer

Ein bestellter Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist  in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen fertig. Hinzu kommt die Zeit für die Postzustellung. Auf Wunsch versenden wir die Unterlagen im PDF-Format mit Hinweisen zum Druck per Email (wenn möglich).

Sollten personenbezogene Daten in den Auszügen oder Nachweisen enthalten sein, versenden wir die Auszüge nur in sicherer verschlüsselter Form (AES-256bit) oder über die gesicherte Verbindung bzw. die virtuelle Poststelle des Landratsamts Rottweil.

Sollten Sonderbearbeitungen oder Auswertungen notwendig sein, kann sich die Bearbeitungszeit abhängig vom Aufwand verlängern. Hier können auch zusätzliche Gebühren nach Zeitaufwand anfallen.

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Kosten/Leistung

Gebühren für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden nach Nr. 30.4 GebVerz erhoben.

Auszug aus der Liegenschaftskarte        
bis DIN A3 = 20,00 €                   
größer als DIN A3 bis DIN A0= 40,00 €

Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten in alphanumerischer Form bzw. Nachweise (Schriftform):
Je Seite Buchwerk 2,00 €,  mindestens jedoch 15,00 €

Auszüge aus ALKIS in alphanumerischer Form bzw. Nachweise (Schriftform):
Je Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Grundstücksnachweis 10,00 €
Je Bestandsnachweis (Bestand eines Grundbuchs) 20,00 €

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Sonstiges

Der Aufgabenbereich  "Auskunft / Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster"  ist unter der eigenen E-mail-Adresse

Vermessungsamt.Service(at)Landkreis-Rottweil.de

zu erreichen.


Emails an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter können in Krankheits- oder Urlaubsfällen ohne entsprechende Rückmeldung liegenbleiben und erst nach Rückkehr der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erledigt werden. Nur bei Versand an die o.a. Adresse wird Ihre Email zeitnah bearbeitet.

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Zugehörigkeit zu
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