Unter Ingenieurvermessungen versteht man alle Vermessungen, die nicht das amtliche Liegenschaftskataster direkt betreffen.
Darunter fallen zum Beispiel:
- Einmessen verschiedener Objekte (z.B. Leitungen verschiedenen Energieversorger, Bewuchs, Gräber auf dem Friedhof usw.) und die anschließende Dokumentation in sogenannten Bestandsplänen oder in einem Geo-Informations-System (GIS)
- Geländeaufnahmen nach Lage und Höhe für Planungszwecke
- Ausarbeitung von Lageplänen zum Baugesuch und die dazu notwendigen Messungen vor Ort
- Messungen und Planungen für die Ausführung von Wege- und Straßenbauten, Brückenbauten, Gewässer- und Dammbauten, usw.
- Bauwerksüberwachungen, Setzungsmessungen
Hinweis:
Alle diese aufgeführten ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen werden vom Vermessungsamt nicht durchgeführt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungsbüro.