Dienstleistung

Wasser - Wasserversorgung

Für die Trinkwasserversorgung wird in Baden-Württemberg bevorzugt Grundwasser genutzt. Dieses ist durch die Filterwirkung des Bodens in der Regel besser geschützt als Oberflächengewässer. Man unterscheidet Grundwasser im Lockergestein (Sand, Kies) und Grundwasser im Festgestein (Fels).

Im Landkreis Rottweil befinden sich die genutzten Ressourcen zum größten Teil in zerklüftetem oder verkarstetem Festgestein, was den Schutz des Grundwassers teilweise schwierig gestaltet.

Der Grundwasserschutz ist für die Wasserversorgung von zentraler Bedeutung, welcher durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt.

Nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg ist der Wasserbedarf vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen, auch im Rahmen Kleinräumiger Verbundslösungen, zu decken. Mit Wasser aus ortsfernen Gewinnungsgebieten (Fernwasser) kann der Bedarf gedeckt werden, sofern Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung erfordern.

Die öffentliche Wasserversorgung wird im Landkreis Rottweil im Wesentlichen von den Gemeinden selbst betrieben. Des Weiteren bestehen sechs Zweckverbände Wasserversorgung mit Sitz im Landkreis. Teilweise wird von den Gemeinden oder den Zweckverbänden auch Wasser vom Zweckverband Bodenseewasser oder Zweckverbänden aus umliegenden Landkreisen bezogen.

Bevor das gewonnene Wasser an die Verbraucher abgegeben werden darf, müssen strenge Richtlinien eingehalten werden. Maßstab für die Beurteilung der Wasserqualität ist die Trinkwasserverordnung. Zuständige Behörde für die Trinkwasserüberwachung ist das Gesundheitsamt.

Für Investitionen im Bereich der Wasserversorgung können die Gemeinden beim Umweltschutzamt unter bestimmtem Voraussetzungen Fördermittel beantragen.

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