Dienstleistung

Wassergefährdende Stoffe - Umgang

Mit wassergefährdenden Stoffen wird z. B. in folgenden Bereichen umgegangen:

  • bei der Lagerung von Heizöl
  • bei der Herstellung und Verwendung von Chemikalien und Farbstoffen
  • bei der Metallbearbeitung
  • beim Betrieb von Tankstellen
  • bei der Lagerung von Gülle, Festmist, Jauche und Gärsaft

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt ein erhebliches Gefährdungspotential für den Boden und die Gewässer dar. In einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sind Bestimmungen über Schutzmaßnahmen aufgeführt. Durch diese Schutzmaßnahmen soll die Gefahr von Verunreinigungen des Bodens und der Gewässer minimiert werden. Der Schwerpunkt der Vorschriften liegt im Wasserrecht. Zu beachten sind im wesentlichen die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

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Team
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Verfahrensablauf

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg - Link
Das Landratsamt -Umweltschutzamt- überwacht die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.

Branchenauflistung

Das Landratsamt, Umweltschutzamt ist für nachstehende Branchenzweige fachtechnisch zuständig. Für nicht aufgelistete Industrie- und Gewerbebereiche wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rottweil, Gewerbeaufsichtsamt.

  • Fahrzeug-Reparaturwerkstätten (inkl. Lackierung von Kraftwagen), Reinigung von Verkehrsmitteln, Auto-Waschanlagen, Tankstellen Chemische Reinigungen
  • Abfalltransportbetriebe
  • Schrottplätze (ausgenommen Shredder, Pressen und Altautobehandlung)
  • Speditionen, Landverkehr (Verkehrsbetriebe inkl. Busunternehmen, Post- und sonstige private Dienste), Schifffahrt, Luftfahrt
  • Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Drehereien, Beschlag- und Kunstschmieden
  • Baugewerbe (Bauunternehmen, Bauhilfsgewerbe, Bauhöfe)
  • Abbeizer
  • Steinmetze und sonstige Be- und Verarbeitung von Naturstein, Kunststeinherstellung
  • Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
  • Photokopierbetriebe, photographische Laboratorien
  • Handelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel, Lager) - ausgenommen Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
  • Kredit- und Versicherungsgewerbe - ausgenommen Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (inkl. Hotels, Heime, Restaurants und Cafes)
  • Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen - inkl. Arzt-, Zahnarzt-, Tierarzt- und Heilpraktikerpraxen, medizinische und zahnmedizinische Labors (ausgenommen wissenschaftliche Großforschungseinrichtungen), Krankenhäuser, Kurkliniken, Reha-Zentren, Wohn- u. Pflegeheime
  • Schulen (inkl. Kindergärten, Kraftfahrschulen, Erwachsenenbildung) und Berufs- und Fachakademien
  • Betrieb von Sportanlagen (Schwimmbäder, Sportstätten)
  • militärische Einrichtungen

Ansprechpartner - Aufteilung nach Städten/Gemeinden

Unter Telefon-Nr.: 0741 244-407 Dornhan, Oberndorf, Sulz, Vöhringen


Unter Telefon-Nr.: 0741 244-397                  Deißlingen, Dietingen, Wellendingen


Unter Telefon-Nr.: 0741 244-398                  Aichhalden, Bösingen,Dunningen, Epfendorf, Eschbronn, Fluorn-Winzeln, Hardt, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Villingendorf, Zimmern

Rechtliche Bearbeitung

Telefon-Nr.: 0741 244-237 und /-352

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Zugehörigkeit zu
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