Feuerwehrpläne

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder Brandverhütungsschauen der Baurechtsbehörde werden oft Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert.

Diese Pläne enthalten eine Vielzahl an Informationen über die Gebäude und deren besondere brandschutztechnische Einrichtungen (Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Brandschutztüren, Brandabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw.).

Die Pläne sind vom Gebäudeeigentümer nach den Vorgaben der Norm DIN 14095 einheitlich erstellen zu lassen. Zudem werden die im Nachgang aufgeführten Ausführungsbestimmungen zusätzlich benötigt.

Bitte senden Sie daher die geforderten Unterlagen an:

1 x PDF auf CD:  Bauherr
1 x Ausfertigung wetterfest:  FIZ für die Feuerwehr im Objekt
1 x Ausfertigung wetterfest + 1 x PDF auf CD: Örtliche Feuerwehr
1 x Ausfertigung wetterfest + 1 x PDF auf CD: Feuerwehrleitstelle Rottweil

1 x PDF per Mail:  Kreisbrandmeister (Kreisbrandmeister(at)Landkreis-Rottweil.de)
1 x PDF per Mail:  Kreisbauamt (Kreisbauamt(at)lrarw.de)

Bitte wenden Sie sich bei den Städten mit einer eigenen Baurechtsbehörde (d.h. Stadt Rottweil, Stadt Schramberg, Stadt Oberndorf und Stadt Sulz), an den dortigen jeweils zuständigen Sachbearbeiter zur Beantwortung offener Fragen.

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