Gewässerschutz - anlagebezogen

Anlagenbezogener Gewässerschutz
Der anlagenbezogene Gewässerschutz unterscheidet zwischen Anlagen zur Vorbehandlung gewerblichen Abwassers und Anlagen zum Umgang und zur Lagerung wassergefährdender Stoffe. Beide Typen werden in unterschiedlichen Rechtsvorschriften behandelt. Mit Anlagen zur Vorbehandlung gewerblichen Abwassers wird gewerbliches Schmutzwasser gereinigt und entweder in eine öffentliche Kläranlage oder direkt in ein Gewässer geleitet. Die Gewerbeaufsicht überprüft die Vorbehandlungsanlagen in ihrer Zuständigkeit im Genehmigungsverfahren und anschließend regelmäßig vor Ort darauf, ob die Anforderungen an die Abwasserbeschaffenheit und die betriebliche Eigenkontrolle eingehalten werden. Anlagen, die dem Umgang und der Lagerung wassergefährdender Stoffe dienen, müssen zum Schutz gegen Boden- und Grundwasserverunreinigung besondere Vorkehrungen treffen. Die Gewerbeaufsicht wirkt darauf hin, dass diese Vorkehrungen von den Betrieben getroffen werden.

Weitere Informationen einschließlich der staatlichen Vorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz erhalten Sie unter:

- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

- Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Thema „Wasser“

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