Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich über den Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.
Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.
Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter:
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare (siehe oben) aus:
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde, eine Arbeitgeberbescheinigung sowie ein ärztliches Attest bei.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Zuständigkeit:
Buchstaben A - H - Durchwahl 0741/244-350
Buchstaben I - O - Durchwahl 0741/244-572
Buchstaben P - Z - Durchwahl 0741/244-343
Zuständig für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis ist das Landratsamt Rottweil für die Kreisgemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg.