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Aufenthaltstitel - Übertragung

Übertragung eines Aufenthaltstitels

Ist ein Aufenthaltstitel (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) im Nationalpass des ausländischen Mitbürgers oder der ausländischen Mitbürgerin eingetragen, so muss dieses Aufenthaltsrecht von der Ausländerbehörde übertragen werden, wenn beispielsweise wegen Ablauf der Gültigkeit ein neuer Nationalpass erteilt wird. Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

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