Dienstleistung

Feuerwehrwesen - Landeszuwendungen

Abwicklung der Landeszuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Z-Feu

Alle Gemeinden müssen laut Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine den örtliche Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Das Land Baden-Württemberg gewährt zur Förderung des Feuerwehrwesens auf der Grundlage des Feuerwehrgesetzes, der Landeshaushaltsordnung sowie den Verwaltungsvorschriften hierzu nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) Zuwendungen.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund des ihr zustehenden Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Team
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Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift Z-Feu

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Zugehörigkeit zu