Dienstleistung

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis - Staatsangehörigkeitsfeststellung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. Diese sind Abstammung, Adoption, Geburt in Deutschland, Einbürgerung oder auch Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes ( Spätaussiedlerbescheinigung).

Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitig Rechte und Pflichten.

Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Hierbei handelt es sich um Identitäspapiere um sich auszuweisen oder zu reisen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Dokument, mit dem die deutsche Staatsangehörigkeit ausdrücklich bestätigt wird. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann man sich jedoch nicht auf Reisen ausweisen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann man auch verlieren ( z.B. durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ). Deshalb verlangen manche Behörden oder Stellen für bestimmte Zwecke ( z.B. bei Adoptionen, bei der Zulassung zu bestimmten Berufen, beim Eintritt in das Beamtenverhältnis oder zur Eheschließung, für im Ausland lebende Personen zur Verlängerung des Passes......) einen verbindlichen Nachweis der deutschen Staatsangehöigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis.

^
Team
^
Formular & Online-Prozess
^
Verfahrensablauf

Formulare, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes oder hier im Landratsamt.

Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige nimmt ide jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur zuständigen Bearbeitung weiter.

Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit sind Angaben und Urkunden über Personalien und Eohnorte des Antragstellers und seiner Vorfahren ( mindestens zurück bis 1938 ) erforderlich.

Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen ein:

  • Geburtsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch, wenn Sie verheiratet sind.
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und ggf. der Großeltern
  • bei Spätaussiedlern wird eine Kopie der Spätaussiedlerbescheinigung sowie eine vollständige Kopie des Registrierscheines benötigt.

Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

^
Kosten/Leistung

Der Staatsangehörigkeitsausweis kostet 51,00 €.

^
Zugehörigkeit zu