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Staatsangehörigkeit - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen verschiedene Rechtswege. Es gilt seit 01. Januar 2000 das neue Staatsangehörigkeitsrecht mit Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz und im Ausländergesetz.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben durch:

  • Abstammung von einem deutschen Elternteil
  • Erklärung für vor dem 01.07.1993 nichtehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter
  • Adoption
  • Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes ( BVFG)
  • Einbürgerung 
  • Geburt in Deutschland
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Team
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Verfahrensablauf

Formulare, um die Einbürgerung oder einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes oder hier im Landratsamt.

Alle Unterlagen die Sie einreichen, verbleiben grundsätzlich bei den Akten der Staatsangehörigkeitsbehörde. Reichen Sie deshalb möglichst keine Originale ( außer bei deutschen Personenstandsurkunden), sondern beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen ein. Von den Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch, möglichst nach Vereinbarung eines Termins, gerne zur Verfügung.

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Kosten/Leistung

Für die Einbürgerung beträgt die Gebühr pro Person 255,00 €. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlten. Zu beachten ist, dass auch bei einer Ablehung des Antrages eine Gebühr fällig wird.

Für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt die Gebühr 51,00 €.

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Zugehörigkeit zu