Das Landratsamt ist zuständig für die Festsetzung von Messen und Märkten sowie Ausstellungen gem. § 69 GewO. Die Veranstaltungen sind festzusetzen, sofern sie den einzelnen Veranstaltungstypen entsprechen und nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen. Nur bei festgesetzten Veranstaltungen greifen die " Marktprivilegien". Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage. Konkrete Beratung für einzelne Vorhaben ist erforderlich.
Der Antrag auf Marktfestsetzung ist formlos zu stellen.
Das Landratsamt ist zuständig für die Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg.
Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Das Landesgebührengesetz schreibt eine Rahmengebühr vor. In der Regel richtet sich die Gebühr für einen Markt unter anderem nach der Ausstellungsfläche und der Zeitdauer der Veranstaltung.