09.04.2024
Im Kreis Rottweil keine generelle Leinenpflicht – aber die dringende Bitte um Rücksicht auf Wildtiere
Stimmt es, dass von Anfang April bis zum 15. Juli alle Hunde prinzipiell nur noch an der Leine laufen dürfen? In den sozialen Netzwerken hat diese Meldung letzte Woche wie ein Lauffeuer die Runde gemacht. Auch bei der unteren Jagdbehörde im Landratsamt Rottweil gab es Anfragen. Und eine Antwort: Es gibt in Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Rottweil keine generelle Leinenpflicht – wohl aber die dringende Bitte, Rücksicht zu nehmen.