​

Gemeinsame Ausländerbehörde des Landkreises Rottweil und der Stadt Rottweil

Die Ausländerbehörden des Landkreises Rottweil und der Stadt Rottweil arbeiten ab sofort als gemeinsame Dienststelle zusammen.

Für ausländerrechtliche Anliegen von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Rottweil sowie im Stadtgebiet Rottweil steht künftig eine gemeinsame Anlaufstelle zur Verfügung.

Hiervon ausgenommen ist der örtliche Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Schramberg. Für dort wohnhafte Personen bleibt weiterhin die Ausländerbehörde der Großen Kreisstadt Schramberg zuständig.

Sie erreichen die gemeinsame Ausländerbehörde unter folgender Anschrift:

Landratsamt Rottweil
Gemeinsame Ausländerbehörde
Marienstraße 2
78628 Rottweil

Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung an die gemeinsame Ausländerbehörde.

Kontakt:
E-Mail: auslaenderamt(at)landkreis-rottweil.de
Telefon: 0741 244-0

Bereits gestellte Anträge oder laufende Verfahren müssen aufgrund der Zusammenführung nicht erneut eingereicht werden. Ihre vorhandenen Vorgänge werden innerhalb der gemeinsamen Dienststelle weiterbearbeitet.

Die Bearbeitung erfolgt künftig auf Grundlage einer gemeinsamen Organisations- und Zuständigkeitsstruktur. Weitere Informationen zur neuen Organisation der Ausländerbehörde sowie zu den einzelnen Aufgabenbereichen finden Sie hier:

Zu den Informationen der Ausländerbehörde