Lageplan Waldgebiet Vöhringen-Wittershausen -
Mit Asbest ist nicht zu spaßen – er ist als gefährlicher, krebserregender Abfall eingestuft. Wenn asbesthaltige Produkte unsachgemäß behandelt werden, können Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Asbestfasern sind sehr fein und können unbemerkt eingeatmet werden. In der Lunge können Sie zu Reizungen und Vernarbungen bis hin zu Krebserkrankungen führen. Seit dem 31.10.1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest und asbesthaltige Produkte herzustellen, in den Verkehr zu bringen und zu verwenden. Wer ein Haus renoviert, das nach diesem Zeitpunkt gebaut wurde, dürfte folglich kein Thema mit asbesthaltigen Baummaterialien haben. Bei Gebäuden älterer Bauart hingegen kann nie ausgeschlossen werden, dass Asbest als Baumaterial eingesetzt wurde.
Bei solchen Renovierungen empfiehlt das Landratsamt deshalb, eine Fachfirma zu beauftragen – es ist keine gute Idee, Asbestzementplatten in Eigenregie zu demontieren. Die Fachleute arbeiten unter entsprechenden Schutzvorkehrungen und übernehmen dann auch die Entsorgung des Materials. Im Landkreis müssen Asbestzementplatten auf der Deponie Talheim-Tuningen entsorgt werden – angeliefert in geeigneten, für Asbest zugelassenen Säcken, sogenannten Bigbags. Auf der Deponie werden die Platten in definierten Bereichen abgelagert und mit geeignetem Material überdeckt. Kleinere Mengen an Asbestzementplatten können in Bigbags auch bei der Firma Alba abgegeben werden.
Asbesthaltige Materialien müssen immer separat entsorgt werden – sie unter „normalen“ Bauschutt zu mischen, ist nicht zulässig. Bei der Aufbereitung von solch vermischtem Bauschutt bestände bei der Aufbereitung die Gefahr, dass die gesundheitsschädlichen Asbestfasern frei werden und sich verbreiten. Der falsche Abbau, Umgang und auch die falsche Entsorgung von Asbest ist eine Straftat. Der Strafumfang reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Deshalb bittet das Umweltschutzamt dringend um Mithilfe, wenn es darum geht, die Verursacher von illegaler Entsorgung zu identifizieren. Jeder Hinweis kann wertvoll sein.
Im Fall der aktuellen illegalen Müllentsorgung sucht das Umweltschutzamt des Landkreises Rottweil dringend Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Informationen können per E-Mail an umweltschutzamt(at)landkreis-rottweil.de gesendet werden.