Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert:
Für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der forstlichen Förder-Rahmenbedingungen ab. Außerdem ist die finanzielle Ausstattung der forstlichen Förderung noch mit Unsicherheiten behaftet – dies unter anderem auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den dadurch notwendigen Änderungen des Bundeshaushaltes für 2024.
Mit folgenden Änderungen und Unsicherheiten muss in diesem Jahr gerechnet werden:
Die letzte Auszahlung der Fördermittel für im Jahr 2023 beantragte Maßnahmen fand Mitte Dezember 2023 statt. Im vergangenen Jahr wurden extrem viele Anträge eingereicht. Leider haben die verfügbaren Haushaltsmittel am Schluss nicht mehr ausgereicht, um alle eingereichten Förderanträge noch in 2023 auszahlen zu können.
Für die Förderanträge, die bislang noch nicht ausgezahlt werden konnten, gibt es Signale, dass es in 2024 zu weiteren Auszahlungen kommen könnte. Allerdings ist dies abhängig von der definitiven Zusage des Haushalts. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann diese Zusage kommen könnte und insbesondere auch nicht, ob dann noch alle ausstehenden Anträge ausgezahlt werden können.
Diese schwierige Situation betrifft leider noch sehr viele Förderanträge aus ganz Baden-Württemberg, die im vergangenen Jahr nicht mehr ausgezahlt werden konnten.
Sobald wir im Bereich der forstlichen Förderungen neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Privatwald am Forstamt des Landkreises Rottweil gerne zur Verfügung (E-Mail: privatwald(at)landkreis-rottweil.de).