Informationen zur forstlichen Förderung im Jahr 2024 (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW)


Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert:

Informationen zur forstlichen Förderung im Jahr 2024 (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW)

Für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der forstlichen Förder-Rahmenbedingungen ab. Außerdem ist die finanzielle Ausstattung der forstlichen Förderung noch mit Unsicherheiten behaftet – dies unter anderem auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den dadurch notwendigen Änderungen des Bundeshaushaltes für 2024.

Mit folgenden Änderungen und Unsicherheiten muss in diesem Jahr gerechnet werden:

  • Aktuell und bis auf Weiteres können keine Förderanträge nach der Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft gestellt werden, betroffen sind hiervon alle Förderbereiche – auch Wiederaufforstungsmaßnahmen.
  • Die Finanzierung des Teil F „Extremwetterereignisse“ war nur bis Ende 2023 gesichert. Ob dieser Förderbereich nochmals wiederbelebt wird, welche Fördertatbestände dann förderfähig wären und wie hoch die Finanzmittel hierfür wären, ist derzeit vollkommen unklar. Daher können auch in diesem Förderbereich keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
  • Bei Kultur- und Wiederbewaldungsmaßnahmen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen zu erwarten, wie z.B. höhere Laubholzanteile, höhere Anteile an heimischen Baumarten und Verwendung von alternativen Wuchshüllen, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen.

Ausstehende Auszahlungen der in 2023 beantragten Förderanträge

Die letzte Auszahlung der Fördermittel für im Jahr 2023 beantragte Maßnahmen fand Mitte Dezember 2023 statt. Im vergangenen Jahr wurden extrem viele Anträge eingereicht. Leider haben die verfügbaren Haushaltsmittel am Schluss nicht mehr ausgereicht, um alle eingereichten Förderanträge noch in 2023 auszahlen zu können.

Für die Förderanträge, die bislang noch nicht ausgezahlt werden konnten, gibt es Signale, dass es in 2024 zu weiteren Auszahlungen kommen könnte. Allerdings ist dies abhängig von der definitiven Zusage des Haushalts. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann diese Zusage kommen könnte und insbesondere auch nicht, ob dann noch alle ausstehenden Anträge ausgezahlt werden können.

Diese schwierige Situation betrifft leider noch sehr viele Förderanträge aus ganz Baden-Württemberg, die im vergangenen Jahr nicht mehr ausgezahlt werden konnten.

Sobald wir im Bereich der forstlichen Förderungen neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Privatwald am Forstamt des Landkreises Rottweil gerne zur Verfügung (E-Mail: privatwald(at)landkreis-rottweil.de).