Aufhebung: Verbot des Feuermachens an öffentlichen Feuerstellen im Wald
24.07.2023
Durch die hohen Temperaturen und die damit verbundene extreme Trockenheit sperrte das Forstamt Rottweil am 20.06.2023 alle öffentlichen Feuerstellen im Waldgebiet.
Aufgrund der angekündigten Niederschläge und niedrigeren Temperaturen wird sich die Waldbrandgefährdung entspannen, die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald wird ab heute wieder freigegeben.
Wir bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:
- Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
- Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden.
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.
Pressemitteilung Forstamt Rottweil (24.07.2023)- Aufhebung: Verbot des Feuermachens an öffentlichen Feuerstellen im Wald (PDF)