Bei der Entwurfsplanung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer auf der freien Strecke waren erforderliche Fahrzeug-Rückhaltesysteme, also Schutzplanken, vorgesehen. Die Basis hierfür kommt aus einer im Februar 2020 erstellten technischen Stellungnahme eines Fachingenieurbüros.
Bei der detaillierteren Ausführungsplanung wurden jedoch Zwangspunkte festgestellt, die die aufgrund der Stellungnahme vorgesehenen Schutzplanken in dieser Form als nicht realisierbar darstellten. Insbesondere war dies die durch den Abwasserverband Empfingen mitgeteilte Vorgabe, dass der unmittelbar am
Brückenende in Richtung Mühlheim befindliche Verbandssammler über den dort befindlichen Stichweg jederzeit anfahrbar sein musste. Nur so könne sichergestellt werden, dass bei Rückstau im Kanal sofort reagieren werden könne und damit Umweltschäden im Neckar vermieden werden.
Damit konnten die aus den geltenden Richtlinien und den technischen Vorschriften erforderlichen Vorgaben für die Ausführung der Schutzplankensysteme (Vor- und
Nachlauflängen) nicht mehr eingehalten werden, denn die Zufahrt zum Kanal wäre nicht mehr möglich gewesen.
Auf der anderen Brückenseite in Richtung L 424 bzw.
Fischingen ergaben sich ähnliche Zwänge durch bestehende Grundstückszufahrten. Mehrere Variantenuntersuchungen brachten jedoch das Ergebnis, dass bei Einhaltung der o.g. Zwänge kein den heutigen technischen Anforderungen zulässiges Fahrzeug-Rückhaltesystem umsetzbar ist.
Daraufhin wurde ein Sicherheitsaudit in Auftrag gegeben. Dieses brachte im Juli 2021 als einzige zulässige Möglichkeit das Ergebnis, auf den Einbau der Schutzplanken zu verzichten, da keine diesbezügliche technische Lösung möglich war. Verbunden mit
dem Verzicht auf die Schutzplanken war jedoch die Vorgabe der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h im Brückenbereich und den unmittelbar angrenzenden Zufahrten.
Nach Abstimmung mit dem zuständigen Polizeipräsidium Konstanz sowie der Verkehrsbehörde wurde dann im Zuge der Fertigstellung der Neckarbrücke im Juni 2023 die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Rottweil angeordnet.