Hinweise an alle Waldbesitzenden zur Borkenkäferbekämpfung


Pressemitteilung Forstamt Rottweil 2023_04_11 Hinweise zur Borkenkäferbekämpfung (PDF)

Hinweise an alle Waldbesitzenden zur Borkenkäferbekämpfung

Das bisherige Frühjahr kommt den Waldbesitzenden in Bezug auf die Entwicklung der Borkenkäfer entgegen. Die Witterung ist derzeit eher kühl und regnerisch, die Entwicklung des Buchdruckers als wichtigster Forstschädling ist noch eingeschränkt. Wenn es jedoch wieder wärmere Tage gibt, kann es schnell gehen und der diesjährige Schwärmflug der Borkenkäfer wird dann starten. Dafür reichen die ersten Höchsttemperaturen von ca. 16 Grad Celsius aus.

Die über den Winter angefallenen Windwürfe und durch Schneedruck gebrochenen Bäume stellen potentielle Vermehrungsstätten für den Borkenkäfer dar. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesitzenden geboten. Diese Bäume müssen entsprechend kontrolliert und zügig und vorrangig aufgearbeitet werden. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem letzten Jahr müssen erneut kontrolliert werden.

Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.

Nach Beginn des Schwärmfluges ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

  • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
  • Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:

  • Ab dem ersten Schwärmflug am besten im wöchentlichen Turnus;
  • Insbesondere ist auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten;
  • Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

  • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher, dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling, dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren!
  • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  • Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.
Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzende die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen. Die Kontakt-daten finden Sie im Internet unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt