Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Vermessungsamt des Landkreises Rottweil oder beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage (Liegenschaftskataster - Auszug beantragen).
Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an vermessungsamt.service(at)landkreis-rottweil.de oder geodaten(at)lgl.bwl.de