Informationen für Waldbesitzer zur Betreuungsdienstleistung „Pflanzenbestellung“ im Rahmen der Privatwaldverordnung


Mit der seit 2020 gültigen Privatwaldverordnung, die die forstwirtschaftliche Betreuung im Privatwald regelt, gehört auch das Bestellen und Bereitstellen von Forstpflanzen zur Betreuungsdienstleistung im Privatwald und der entsprechende Aufwand dafür muss in Rechnung gestellt werden. Werden nur diese Betreuungsleistungen beauftragt, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zum vollen Gestehungskostensatz.

Beispiel: Beauftragt ein Waldbesitzer den zuständigen Revierleiter mit der Betreuungsleistung „Pflanzenbestellung“ muss dies zu vollen Gestehungskosten abgerechnet werden (aktuell gelten 67 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer, siehe „Entgeltordnung Privatwald (PDF)“ unter dem Buchstaben E). Eine Abrechnung über die geförderte fallweise Betreuung ist nur möglich, wenn der Waldbesitzer zuvor eine Privatwaldvereinbarung mit dem Forstamt abschließt und gleichzeitig mit der Pflanzenbestellung weitere umfangreichere Betreuungsleistungen (zum Beispiel gesamte Organisation und Durchführung einer Pflanzmaßnahme) in Anspruch nimmt.

Zur weiteren Information zur Betreuung im Privatwald können Sie gerne mit dem Sachgebiet Privatwald im Forstamt Kontakt aufnehmen.

Bei Pflanzmaßnahmen im Wald ist es wichtig bei der Pflanzenbestellung und Lieferung auf die richtige Herkunft der Forstpflanzen zu achten. Hinsichtlich weiterer Informationen zur richtigen Herkunft der Forstpflanzen, einer Beratung zur geplanten Pflanzmaßnahme und zu Pflanzenbestellungen (Termine, Ablauf, etc.) in den jeweiligen Forstrevieren im Landkreis Rottweil nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Forstrevierleiter / Ihrer zuständigen Forstrevierleiterin Kontakt auf.