Der Energieausweis gewinnt an Bedeutung
Änderungen bei der Energieeinsparverordnung ab 1. Mai 2014


„Künftig ist Schluss mit Rätselraten, was die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes betrifft“, sagt Rolf Halter „den Energieausweis sollen alle Verkäufer, Makler oder Vermieter ihren Kunden ab Mai ungefragt zeigen“. Außerdem müssen in Verkaufsanzeigen dann die wesentlichen Daten aus dem Ausweis zu finden sein. Neu ist ferner die Einteilung in Energie-Effizienzklassen von A+ bis H. In den allermeisten öffentlichen Gebäuden ist der Aushang des Dokuments nun Pflicht.

Wer seinen Energieausweis aufpolieren will, saniert energetisch. „Dabei sind für die jeweiligen Bauteile die Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 zu beachten“, erklärt Rolf Halter. Diese beziehen sich auch auf die oberste Geschossdecke, wenn sie an unbeheizten Dachraum grenzt. Spätestens 2015 muss hier eine Dämmung her. Schließlich begibt sich - wer neu bauen will - ab 1. Januar 2016 auf die Zielgerade zum EU - Niedrigstenergiegebäudestandard. Ab diesem Datum gelten für Neubauten um 25 Prozent verschärfte energetische Anforderungen für den Jahres-Primärenergiebedarf. Es gilt dabei das Datum des Bauantrags. Der EU-Standard soll 2021 verbindlich sein.

Niederlassungsleiter Rolf Halter von  der Energieagentur Landkreis Rottweil nennt Ihnen gerne weitere Details. Informieren Sie sich unter Telefon 0741/4800589 oder per Mail unter r.halter(at)ea-tut.de.