Trinkwasser in Rottweil muss vorläufig abgekocht werden
Mikrobiologische Parameter wurden überschritten

Betroffen: Rottweil Kernstadt, Bühlingen und Göllsdorf

Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers wurde eine Überschreitung der mikro­biologischen Parameter festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb vom Trinkwasserversorger Energieversorgung Rottweil (ENRW) und dem Rottweiler Gesundheitsamt umgehend ein Abkocherlass für Rottweil-Kernstadt sowie für die Teilorte Bühlingen und Göllsdorf ausgesprochen. Nicht betroffen sind Feckenhausen, Hausen, Hochwald, Neufra, Neukirch, Vaihingerhof und Zepfenhan.

Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss. Dasselbe gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln un­mittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (z. B. Salatputzen, Zähneput­zen - sei es auch nur infolge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder auf­gehoben wird.

Gleichzeitig wird das Wasser verstärkt mit Chlor desinfiziert (Hochchlorung). Dem Wasser wird dabei eine entsprechend der Trinkwasserverordnung maximal zulässige Menge an Chlor zugegeben. Ein leichter Chlorgeruch ist sicher nicht auszuschließen.

Nach Installation und Inbetriebnahme einer mobilen Chloranlage wird das gesamte Leitungsnetz gespült. Die Spülung wird solange durchgeführt bis an jeder Entnahme­stelle ein Chlornachweis vorliegt. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass das gesamte Versorgungsnetz und die dazugehörigen Hochbehälter desinfiziert wer­den. Der regionale Energieversorger empfiehlt dringend, die Hausinstallation durch Öffnen aller Entnahmestel­len ebenfalls durchzuspülen. Zudem weist er darauf hin, dass die eingesetzten Chlorkonzentrationen zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können. Die Beendigung der Hochchlorung wird öffentlich bekannt gegeben.

Information des Gesundheitsamts bei Trinkwasserverunreinigungen

Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes darf das Trinkwasser nur nach einmalig sprudelnd Aufkochen zum direkten menschlichen Gebrauch verwendet werden. Ebenso ist Wasser, das zur Reinigung von Milchgeschirr verwendet wird, abzukochen.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

•           Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)

•           Zubereiten von Lebensmitteln, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke

•           Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln

•           Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)

•           Zähne putzen

•           Geschirrabwasch von Hand

•           Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, wie z.B. Ess- und Trinkgeschirr, können in Geschirrspülautomaten bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Es ist auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung zu achten.

Insbesondere die Milchviehhalter mit Milchkammern werden speziell darauf hingewiesen, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Das abgekochte Wasser ist unbedenklich und kann ganz normal verwendet werden. Für die Körperpflege muss das Wasser nicht abgekocht werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird oder offene Wunden damit nicht in Kontakt kommen.

Es wird empfohlen, Hausanschlüsse einmalig durchzuspülen. Hierfür ist es ausreichend, einen Wasserhahn, möglichst im Keller, für fünf Minuten voll aufzudrehen.

Weiterhin wird gebeten vorhandene Rückspülfilter zu spülen oder vorhandene Filterpatronen zu tauschen.

Auf die untenstehende Zusammenstellung der in Situationen wie vorliegend am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten wird hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1.    Allgemein

1.1 Welcher Bereich des Trinkwassernetzes ist betroffen?

Von der Trinkwasserverunreinigung ist die Kernstadt Rottweil und die Ortsteile Göllsdorf und Bühlingen betroffen.

1.2  Was muss im Zusammenhang mit der Hausinstallation zwingend beachtet werden:

Alle Bürger der Kernstadt Rottweil und der Ortsteile Göllsdorf und Bühlingen werden gebeten, ihre Hausanschlüsse einmalig durchzuspülen. Hierfür ist es ausreichend, einen Wasserhahn, möglichst im Keller, für fünf Minuten voll aufzudrehen.

1.3  Was ist die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers?

Die Ursache ist momentan noch unbekannt, sie wird derzeit untersucht.

1.4 Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Das Netz wurde mehrfach gespült, außerdem wurde die Chlorung - im Rahmen der zulässigen Grenzwerte - deutlich erhöht, um die Erreger abzutöten.

1.5 Welche Auswirkung hat die Chlorung?

Ein leichter Chlorgeruch ist gerade in den ersten Tagen nicht auszuschließen.

Die ENRW weist darauf hin, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann.

1.6 Werden durch das Chlor Geräte oder Anlagen beeinträchtigt?

Herkömmliche Haushaltsgeräte werden durch das gechlorte Wasser nicht beeinträchtigt. Sollten Sie eine technische Anlage mit Trinkwasser betreiben, sollte mit dem Hersteller geklärt werden, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann.

1.7 Wie lange dauert das Abkochgebot und wie wird die Öffentlichkeit über die Aufhebung informiert?

Wie lange das Wasser im Versorgungsgebiet abgekocht werden muss, ist noch nicht absehbar. Erst wenn über einen längeren Zeitraum – keine Verunreinigungen im Netz angezeigt werden, wird die ENRW in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreis Rottweil das Abkochgebot aufheben.

Über die Aufhebung des Abkochgebots wird über die Homepage der ENRW sowie über Rundfunk, Medien und die sozialen Netzwerke informiert.

1.8 Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?

Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.

1.9 Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden.

Abkochen heißt: einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.

1.10 Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.

1.11 Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

2. Körperpflege und Reinigung

2.1 Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.

Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

2.2 Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag genutzt werden kann?

Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem lebensmitteltauglichen, geschlossenen Behälter gelagert werden.

2.3 Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?

Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

3.    Lebensmittel

3.1 Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.2 Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?

Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.3 Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen.

Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Es ist auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung zu achten.

3.4 Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?

Aus Vorsichtsmaßnahmen wird empfohlen, für alle Kaffeemaschinen (auch Kaffee-Vollautomaten, Pad-Maschinen usw.), abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu benutzen.

3.5 Können Getränkeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Auch hier wird empfohlen, lediglich abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

3.6  Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

3.7 Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?

Nein.

4.    Tierhaltung

4.1 Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Dennoch wird empfohlen, auch hier abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.

Da eine toxische Wirkung auf Aquarien nicht ausgeschlossen werden kann, wird den Besitzern eines Aquariums empfohlen, abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.