Borkenkäfergefahr immer noch akut (23.08.2022)
Forstamt Rottweil, den 23.08.2022
Die langanhaltende trocken-heiße Witterung in diesem Jahr begünstigt die Entwicklung der Borkenkäferpopulation stark. Dies sorgt für eine erhöhte Anfälligkeit der Fichte gegenüber der ausschwärmenden Käfergeneration. Aus diesem Grund ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit für die Borkenkäferbekämpfung geboten. Aktuell wird lokal unterschiedlich sehr viel Frischbefall erkannt – intensive Befallskontrollen sind daher unbedingt notwendig. Denn jeder erkannte und dann entfernte Frischbefall senkt das Gefährdungspotential im kommenden Jahr. Aufgrund des sehr warmen Sommers werden bis in mittlere Höhenlagen ab Mitte August teilweise bereits Bruten der dritten Käfergeneration angelegt.
Das Forstamt Rottweil weist hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen haben in Sachen Waldschutz die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden.
Jetzt ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.
Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:
Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzer ihre Waldbestände kontrollieren:
Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:
Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:
Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.
Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.
Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.