Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (Bienenseuche) auf Gemarkung Schramberg-Waldmössingen und Dunningen-Seedorf
Keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen


Heute wurde auf den Gemarkungen Schramberg-Waldmössingen und Dunningen-Seedorf der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer anzeigepflichtigen Bienenseuche, amtlich festgestellt.

Die bakterielle Infektionskrankheit der Bienenbrut ist auch unter dem Namen „Bösartige Faulbrut“ bekannt. Der Erreger stellt keine Gefahr für ausgewachsene Honigbienen, andere Tiere oder Menschen dar.

Die bösartige Faulbrut ist anzeige- und bekämpfungspflichtig, da sie das Überleben der Bienenvölker massiv bedroht. Im Falle eines Ausbruchs sind die Schutzmaßnahmen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung einzuleiten, um die Erkrankung einzudämmen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Um den betroffenen Bereich ist eine Sperrzone (Radius mindestens 1 km) eingerichtet. Diese wird per Allgemeinverfügung des Landkreises Rottweil öffentlich bekannt gemacht und ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rottweil.de  einsehbar. Die detaillierte Karte finden Sie im Anschluss.

Karte Sperrbez Bienenseuche Waldmoessingen Seedorf

Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Ferner dürfen bewegliche Bienenstände von ihrem Standort nicht entfernt werden. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte, benutzte Gerätschaften etc. aus den Bienenständen zu nehmen. Bienenvölker oder Bienen dürfen auch nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Das Veterinäramt des Landratsamtes hat bereits entsprechende Maßnahmen verfügt, um die Ausbreitung der Seuche zügig einzudämmen und weiteren Schaden an den Bienenvölkern in der Umgebung zu verhindern.

Bienenhalter im Sperrbezirk sind aufgerufen - soweit noch nicht erfolgt - unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl beim Landratsamt Rottweil, Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Johanniterstraße 23, 78628 Rottweil, zu melden.