Hinweise an alle Waldbesitzer zur Borkenkäferbekämpfung


Hinweise an alle Waldbesitzer zur Borkenkäferbekämpfung (05.05.2022)


Forstamt Rottweil, den 05.05.2022


Hinweise an alle Waldbesitzer zur Borkenkäferbekämpfung

Insgesamt war 2021 ein Jahr mit eher feucht-kühler Witterung, was eine gewisse Entspannung der Borkenkäfersituation, verglichen zu den letzten Jahren, mit sich brachte. Doch der Schwärmflug des Buchdruckers hat kürzlich im Landkreis Rottweil an den wärmeren Tagen begonnen. Nun ist wieder erhöhte Aufmerksamkeit für die Borkenkäferbekämpfung geboten.

Die über den Winter angefallenen Einzelwürfe und Schneebruchbäume in den Wäldern stellen Vermehrungsstätten für den Borkenkäfer dar. Diese Bäume müssen von den Waldbesitzern zügig und vorrangig aufgearbeitet werden.

Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen haben die Pflicht, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten.

Nach Beginn des Schwärmfluges ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

-Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;

-Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;

-Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzer ihre Waldbestände kontrollieren:

-Ab jetzt am besten im wöchentlichen Turnus kontrollieren; Insbesondere ist auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten;

-Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

-Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher, dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling, dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren!

-Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.

-Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.