Im März 2022 war unsere Region wieder einmal deutlich von Regen verschont. Durch die stabile trockene Wetterlage der letzten Wochen sind im Wald Laub, Reisig und Nadeln am Waldboden sehr trocken geworden. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes liegt für Bereiche des Landkreises Rottweil zurzeit bei „mittel“ bis „hoch“.
Mit den steigenden Temperaturen und vielen Sonnenstunden zieht es die Menschen an die frische Luft, um verschiedenen Freizeitaktivitäten nachzugehen. Dass bei manchen Handlungen Feuer im Wald ausgelöst werden können, ist oftmals nicht bewusst und hoffentlich niemals gewollt. Deswegen möchte das Forstamt Rottweil für die nächsten Tage und den kommenden Sommer auf ein paar Dinge hinweisen:
-Vom 01. März bis 31. Oktober gilt ein generelles Rauchverbot im Wald! Eine achtlos weggeworfene glühende Zigarettenkippe kann im trockenen Laub schnell ein größeres Feuer nach sich ziehen. Bitte werfen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem fahrenden Auto!
-Auf trockenem Gras geparkte Autos können mit erhitzten Abgasanlagen einen Brand auslösen. Stellen Sie bei starker Trockenheit ihr Auto bitte besser auf asphaltierten Flächen ab.
-Zum Grillen und Feuermachen dürfen ausschließlich öffentlich eingerichtete Feuerstellen benutzt werden! Mitgebrachte Grillgeräte und Fackeln sind nicht erlaubt. Lassen Sie kein Feuer oder Glut unbeaufsichtigt und nehmen Sie auf jeden Fall Wasser zum Löschen mit! Wenn Feuerstellen im Wald durch das Forstamt geschlossen werden müssen, ist das Feuermachen ab diesem Zeitpunkt verboten.
-Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei feuchter Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden.
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.
Bitte helfen Sie mit unsere Wälder zu schützen und gehen Sie bei Ihrem Waldbesuch mit gutem Beispiel voran.
Pressemitteilung zur Waldbrandgefahr vom 25.03.2022 (PDF-Datei)