Mit Änderung der Corona-Verordnung zum 23.02.2022 entfällt in der Warnstufe bei Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden die Verpflichtung der Vorlage von 3G-Nachweisen. Weiterhin bestehen bleibt aber die Masken- (FFP2 oder vergleichbar) und Terminpflicht.