Seit 22.01.2022 gilt im gesamten Landkreis Rottweil bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Die dies regelnde Allgemeinverfügung des Landkreises ist befristet bis zum 28.02.2022, 24 Uhr. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sowie der Lockerungen, welche in der seit 23.02.2022 geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingetreten sind, wird das Landratsamt die Allgemeinverfügung nicht verlängern.
Die Regelung läuft damit aus und ab Dienstag, 01.03.2022, 0 Uhr besteht bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr.
ABER: Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt im Freien weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr müssen in den Warn- und Alarmstufen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.