Ab morgen, Samstag, 22.01.2022, 0 Uhr gilt im gesamten Landkreis Rottweil bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Das Landratsamt hat heute am Freitag, 21.01.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht bei Ansammlungen regelt. Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht und ist befristet bis zum 28.02.2022 um 24 Uhr.
Die Allgemeinverfügung regelt, dass im Kreisgebiet bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden muss. Dies gilt auch, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann.
Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung sind insbesondere die aktuelle Situation mit der sich rasant verbreitenden Omikron-Variante sowie die zunehmenden unangemeldeten Ansammlungen bzw. Versammlungen. Besonders bei den unangemeldeten Ansammlungen ist zu beobachten, dass immer wieder bewusst oder unbewusst die Maskenpflicht missachtet oder Abstände untereinander falsch eingeschätzt werden, was eine erhöhte Infektionsgefahr in sich birgt, selbst im Freien.
Im Kreis Rottweil ist die Inzidenz in den letzten Tagen besorgniserregend angestiegen. Am Mittwoch, 19.01.2022 und Donnerstag 20.01.2022 wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil täglich weit mehr als 200 Fälle übermittelt. Die Inzidenz für den Kreis lag am 20.01.2022 bei 729,1, am 07.01.2022 noch bei 266,1 und am 13.01.2022 schon bei 574,3.
In den letzten Wochen sind zudem im Kreisgebiet vermehrt Ansammlungen zu beobachten, die zwar als Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG zu bewerten sind, jedoch ohne vorherige Anmeldung und ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden, um gegen die bestehenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Solche Versammlungen fanden z.B. am vergangenen Montag, 17.01.2022 in Rottweil, Sulz a.N., Fluorn-Winzeln, Oberndorf a.N., Dornhan und Schiltach statt. Die Teilnehmerzahl variierte hierbei zwischen 1.500 und 30 Personen. Aufforderungen zum Einhalten des Mindestabstandes oder alternativen Tragen eines Mundschutzes kamen die Teilnehmer überwiegend nicht oder nur sehr kurzweilig nach.
Das Landratsamt sieht es daher als erforderlich an, weitergehende, über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehende Maßnahmen im Kreisgebiet zu ergreifen. Ziel ist es, damit die Infektionsketten zu verlangsamen und möglichst zu unterbrechen.