Landratsamt Rottweil bittet, auf persönliches Erscheinen zu verzichten; 3-G-Regelung, Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar)


Die aktuell weiterhin kritische Corona-Situation führt dazu, dass der Zugang in die Dienstgebäude des Landratsamtes für Besucher erneut beschränkt werden muss. Gleichzeitig soll jedoch der notwendige Verwaltungsbetrieb aufrechterhalten werden.

Darum werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

Ab Mittwoch, 01.12.2021, wird der Zugang in die Dienstgebäude des Landratsamtes bis auf weiteres nur unter Beachtung der 3G-Regelung und nur mit dem Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) möglich sein.

Der Zutritt in die Dienstgebäude Königstraße 36 und Stadionstraße 5 ist nur über den Zugang bei der Kfz-Zulassungsstelle/Rundbau möglich.

Die anderen Dienstgebäude sind grundsätzlich geschlossen.

Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen und nehmen Sie nur im zwingend notwendigen Einzelfall und nach vorheriger Termin-Abstimmung persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiter/innen beim Landratsamt auf. Diese Termine sollten nur alleine wahrgenommen werden.

Weichen Sie bitte auf andere Kontaktmöglichkeiten aus. Hierzu zählen E-Mail, Telefon sowie unser Kontaktformular. Besteht die Notwendigkeit zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie hierfür unsere Briefeinwürfe.

Die Kfz-Zulassung ist von der Terminvereinbarung ausgenommen.

Wir bitten um Verständnis.