Apfelkuchen von der Streuobstwiese – Pflücken erlaubt!


Interessierte sind hierbei dazu aufgerufen, kostenlos Obst zu sammeln. So kann gleichzeitig dem jährlichen Verderben beträchtlicher Obstmengen entgegen gewirkt werden.

Zu diesem Zweck hat die BUND Ortsgruppe Rottweil e. V., der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rottweil e. V. und die  Kreisfachberatungsstelle für Gartenbau und Grünordnung des Landratsamtes das Projekt „Gelbes Band“ initiiert.

Private Streuobstwiesen- und Baumbesitzer können beim Landschaftserhaltungs-verband Rottweil und bei der Gartenbauberatungsstelle am Landratsamt gelbe Bänder erhalten, und damit Bäume in Ihrem Eigentum markieren, deren Obst sie selbst nicht ernten und verwerten können oder wollen. Das Obst der so markierten Bäume kann dann von der Bevölkerung in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

Neben der Organisation der Verwertung des Obstes, ist es den Initiatoren wichtig zu betonen, dass ausschließlich entsprechend markierte Bäume beerntet werden dürfen.

Im Übrigen wurde der Streuobstanbau von der deutschen UNESCO-Kommission in diesem Jahr zum immateriellen Kulturerbe deklariert. In diesem Sinne möchte die Initiative mit dem „Gelben Band“ darauf aufmerksam machen, dass zum Erhalt der gleichermaßen geschützten Streuobstbestände neben der Pflege der Bäume und des Grünlandes sowie der Nachpflanzung abgegangener Bäume auch die Verwertung des Obstes einen wichtigen Beitrag leistet.

Damit möglichst viele Menschen in Stadt und Umgebung von Rottweil diesen Herbst einen selbstgebackenen, saftigen Apfelkuchen von der heimischen Streuobstwiese genießen können, freuen sich die Initiatoren des Projektes über eine rege Teilnahme durch Baumwiesenbesitzer sowie eine geordnete und respektvolle Nutzung durch Apfelkuchenfeinschmecker.

Um Probleme und negative Eindrücke zum Projekt zu vermeiden gelten folgende Bedingungen:

  • Markieren darf ausschließlich der Eigentümer/Pächter der Bäume.
  • Bei der Abholung der Gelben Bänder durch Privatleute oder Landwirte wird ein Aufnahmebogen ausgefüllt, welche Bäume markiert werden sollen. Dies soll verhindern, dass nicht unrechtmäßig fremde Bäume markiert werden, z.B. nur weil sie attraktiv zum Ernten sind.
  • Die markierten Bäume müssen bei der Ernte pfleglich behandelt und dürfen keinesfalls beschädigt werden! Ein Schaden kann gemeldet werden (die Ausgabestelle übernimmt allerdings keine Haftung, Schadensmeldungen werden lediglich zur Erhebung für bzw. auch gegen die Weiterführung des Projektes verwendet).
  • Bei Anfahrt und Parken zur Ernte ist unbedingt darauf achten, dass kein anderes Eigentum (z.B. Zäune, Wiese) beschädigt oder die Verkehrssicherheit (z.B.  am Straßenrand) gefährdet wird.
  • Das Anbringen der Bänder und die Ernte sollte möglichst nach der Mahd/Bewirtschaftung der umgebenden Wiese erfolgen und die Bänder sollten nach Möglichkeit nach der Erntesaison wieder entfernt werden.
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