Derzeit kommt es verstärkt zu unvorhergesehenen Telefonanrufen durch gewerbsmäßige Anbieter von Pflegehilfsmitteln. Die Anrufer versuchen gezielt, persönliche Daten von älteren Menschen abzufragen und oftmals Pflegehilfsmittel zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Häufig wird sogar behauptet, im Auftrag einer Kranken- oder Pflegekasse anzurufen.
In Zweifelsfragen können sich Betroffene gerne an den Pflegestützpunkt oder die Kranken- /Pflegekasse wenden.
Wie erkennt man einen unseriösen Pflegeanbieter?
Die Anrufe der betreffenden Pflegeanbieter erfolgen in der Regel unaufgefordert. Zusätzlich nutzen die Anrufer häufig eine Rufnummer mit der Vorwahl 0800. Sie treten meist aggressiv auf und versuchen so, Verträge am Telefon abzuschließen.
Ganz anders gehen dagegen die Pflegestützpunkte und die Pflegekassen vor: Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegestützpunkte würden nie unaufgefordert bei älteren Menschen anrufen oder gar vor Ort vorbeischauen. Wer sich bezüglich eines Angebots für Pflegehilfsmittel unsicher ist, sollte sich den Kontakt geben lassen und sich vorab beim Pflegestützpunkt oder seiner Pflegekasse informieren.
Was kann man tun, wenn bereits ein Auftrag erteilt wurde?
Hat schon ein Gespräch stattgefunden und es wurde auch bereits ein Vertrag für die Abnahme von Pflegehilfsmitteln geschlossen? Dann besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Betroffene Personen können sich für weitergehende Unterstützung auch an die Verbraucherzentrale wenden und Beschwerde gegen diesen Anbieter bei der Bundesnetzagentur einlegen. Zur Aufklärung einer möglichen Straftat, wie z.B. einem Betrug oder einer Datenausspähung, sollte Kontakt zu den örtlichen Dienststellen von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgenommen werden.