Inzidenz im Landkreis stabil unter 35
Weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen mit Beginn der kommenden Woche


Der Landkreis hat am 20 Juni 2021 bei der vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge den Schwellenwert von 35 unterschritten (Mi., 16.06. 22,9, Do., 17.06. 20,7, Fr. 18.06. 20,0, Sa., 19.06. 14,3, So., 20.06. 13,6). Das Landratsamt hat dies heute auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen öffentlich bekanntgegeben.

Die Rechtswirkungen treten nach der Corona-Verordnung (CoronaVO) am nächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung durch das Landratsamt ein, das heißt am 21. Juni 2021.

Nach den seit vergangenem Samstag möglichen Erleichterungen aufgrund der Öffnungsstufe 3 und einer Inzidenz unter 50 können ab Montag, 21. Juni 2021 aufgrund der auf den Wert von unter 35 gesunkenen Inzidenz weitere Lockerungen umgesetzt werden.

Die mit dem Inkrafttreten der Öffnungsstufen 1, 2 und 3 sowie dem Unterschreiten der Inzidenz von 50 geltenden Regelungen gelten weiterhin, soweit sie nicht durch die folgenden Erleichterungen angepasst, erweitert oder geändert werden.

Damit gilt ab Montag, 21. Juni 2021 im Landkreis Rottweil folgendes:

·    Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich. Das betrifft u.a. die Außengastronomie, Freibäder, Kulturveranstaltungen sowie Sporttraining und Sportwettkämpfe im Freien.

·    Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen (außen und innen) sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, diese müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

·    Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.

·    Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Oper-, und Konzertaufführungen im Freien ist mit bis zu 750 Personen gestattet (innen weiterhin bis zu 250 Personen).

·    Das Abhalten von Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Freien ist mit bis zu 750 Personen gestattet (innen weiterhin bis zu 250 Personen).

·    Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner sind mit bis zu 750 Teilnehmenden im Freien gestattet (innen weiterhin bis zu 250 Personen).

·    Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind im Freien mit bis zu 750 Personen gestattet (innen weiterhin bis zu 250 Personen).

·    Bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien sind bis zu 750 Zuschauer erlaubt (innen weiterhin bis zu 250 Zuschauer).

Weitere Lockerungen sind in der CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit und in der CoronaVO Schule vorgesehen. Nach der CoronaVO Schule z.B. ist an allen Schulen dann unabhängig von Klassen- oder Gruppenverband fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art zulässig. Diese Lockerungen treten am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung ein, das heißt am Dienstag, 22. Juni 2021.

Hinweis:
Diese Lockerungen gelten nicht mehr, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten sollte.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird vom Landratsamt Rottweil öffentlich bekannt gemacht.