Zusatzservice des Kreisimpfzentrums Rottweil: Digitaler Impfausweis bis zum regulären Postversand des Landes auch beim Kreisimpfzentrum Rottweil für dort Geimpfte erhältlich;
Abholung nur persönlich und aus dringenden Gründen – kein Post-/Mailversand durch das Kreisimpfzentrum


Seit heute haben vollständig Geimpfte die Möglichkeit, zum Nachweis ihrer Corona-Schutzimpfung einen digitalen Impfpass zu erhalten.

Mit dem digitalen Impfausweis können dann anstelle des gelben Impfpasses vollständig geimpfte Personen in Baden-Württemberg per QR-Code ihre Corona-Impfung dokumentieren. Der Code kann von der kostenlosen Covpass-App oder der Corona-Warn-App gelesen werden und lädt den digitalen Impfnachweis auf das Smartphone.  Man kann den QR-Code auch ohne ein Smartphone nutzen. Ausgedruckt ist er ebenso gültig wie mit der App. Der gelbe Impfpass ist ebenfalls weiterhin für den Nachweis der Impfung gültig.

Der digitale Impfpass (QR-Code) ist grundsätzlich erhältlich:

-       Für Erstgeimpfte im Impfzentrum direkt bei der Zweitimpfung

-       Als Geimpfte in einer Hausarztpraxis nachträglich bei einer Apotheke (teilnehmende Apotheken unter https://www.mein-apothekenmanager.de). Arztpraxen werden voraussichtlich ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können.

-       Wer schon in einem Impfzentrum vollständig geimpft wurde, bekommt den Code in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt.

Das Kreisimpfzentrum Rottweil bietet als Zusatzservice bis zum regulären Postversand durch das Land eine persönliche Abholung des digitalen Impfpasses für hier Geimpfte an. Die Ausstellung ist kostenlos.

Wann: In den kommenden zwei Wochen jeweils dienstags bis donnerstags (15.06.-17.06. sowie 22.06. – 24.06.) jeweils von 14.00 -16.00 Uhr kann der digitale Nachweis persönlich beim Kreisimpfzentrum in der Stadthalle Rottweil abgeholt werden. Angesprochen sind insbesondere Personen, die den Nachweis aus dringenden Gründen benötigen.

Mitzubringen ist der Impfpass bzw. die Impfbescheinigung sowie der Personalausweis. Wer vertretungsweise einen digitalen Impfausweis (Ehegatten etc.) ausgestellt haben möchte, muss den Impfpass/Impfbescheinigung und Personalausweis der vertretenen Person vorlegen.

Der Service ist vorläufig zeitlich befristet und endet mit Beginn des Postversands durch das Land. Ein Mail-/Postversand durch das Kreisimpfzentrum erfolgt nicht.

Näheres zum digitalen Impfausweis in der Pressemitteilung des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-startet-am-14-juni-mit-digitalem-impfnachweis/