Inzidenzwert im Landkreis unter 165
Hoffnung auf Schulöffnungen nach den Pfingstferien, Regelbetrieb bei Kinderbetreuungseinrichtungen möglich


Am heutigen Donnerstag (20. Mai) hat der Landkreis Rottweil den fünften Werktag in Folge den Inzidenzwert von 165 unterschritten. Das Landratsamt hat dies heute auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen öffentlich bekanntgegeben.  Ausschlaggebend ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis ausweist. Maßgeblich ist die Unterschreitung an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen. Samstage gelten ebenfalls als Werktage. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt.
Der Landkreis hat den Wert von 165 erstmals am Samstag, 15.05. (Tag 1) mit 163 unterschritten (weiterer Verlauf: Mo., 17.05. (Tag 2) 150,8 / Di., 18.05. (Tag 3) 147,3 / Mi., 19.05. (Tag 4) 132,3 / Do., 20.05. (Tag 5) 153,0).
Die Rechtswirkung tritt gemäß Infektionsschutzgesetz automatisch am übernächsten Tag nach der bekanntgegebenen Unterschreitung in Kraft (in unserem Fall Samstag, 22.05.).

Das bedeutet, dass die Kindertageseinrichtungen und weitere Kinderbetreuungseinrichtungen wieder zum Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen zurückkehren dürfen und in den Schulen wieder Wechselunterricht möglich ist - angesichts der bevorstehenden Pfingstferien natürlich erst danach und dann auch unter der Vorgabe, dass der Inzidenzwert bis dahin stabil unter 165 bleibt.

Folgende Einrichtungen blieben geschlossen: außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote wären aber weiterhin möglich.

Im Landkreis richtet man den Blick auch auf den nächsten Schwellenwert: Sinkt die Inzidenz unter 150, dürfte der über die Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel von Click & Collect auf Click & Meet umstellen, allerdings mit voriger Terminbuchung.
Stand heute (20.05.2021) liegt der Landkreis mit einem Wert von 153 aber noch über dieser Schwelle und ein kontinuierlicher Abwärtstrend ist noch nicht zu erkennen. Eine Prognose, wann mit Öffnungen für den Einzelhandel gerechnet werden kann, ist daher nicht möglich. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind (5 aufeinanderfolgende Werktage eine Inzidenz unter 150) wird das Landratsamt entsprechend informieren.
Die Öffentliche Bekanntmachung zum maßgeblichen und aktuell gültigen Inzidenzwert für den Landkreis ist unter Bekanntmachungen auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen nachzulesen.