Landratsamt gibt Startsignal für weitere Lockerungen
Ab morgen (Dienstag, 16.03.2021) im Handel keine vorherige Terminbuchung mehr erforderlich


In den letzten fünf Tagen lag die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis stets unter 50. Diese Unterschreitung hat das Landratsamt heute festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht. Damit ergeben sich ab morgen (Dienstag 16.03.2021) weitere Öffnungsschritte für die Bürgerinnen und Bürger, Handel und Kultureinrichtungen. Insbesondere entfallen die bisher noch nötigen Vorab-Terminbuchungen beim Handel und Besuchen von z.B. Museen, Galerien oder Gedenkstätten.
 
Landrat Dr. Wolf-Rüdiger hierzu: „Die über Tage gesunkene 7-Tage-Inzidenz eröffnet für die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch für den Handel weitere Chancen. Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können nun unter Beachtung von Hygiene- und Quadratmeterregeln wieder öffnen. Wir sind dennoch alle aufgerufen, uns weiter an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten, um das Erreichte nicht zu gefährden. Denn die neuen Errungenschaften gelten nur so lange, wie die 7-Tage-Inzidenz unter 50 bleibt. Steigt diese 3 Tage lang über 50, so ist eine Rücknahme der erlangten Möglichkeiten unausweichlich. Dies wäre vor allem natürlich auch ein Risiko für den Handel. Gerade dieser muss daher im eigenen Interesse besonders auf die Einhaltung der Regeln achten. Von einer verlässlich niedrigen  Infektionslage sind wir nämlich noch weit entfernt.“
 
Ab Dienstag, 16.03.2021 gelten folgende Lockerungen:
 
·    Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich ohne vorherige Terminbuchung wieder öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
·    Museen, Galerien oder Gedenkstätten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
·    Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
·    Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.

Unabhängig von den og. Lockerungen, die bei einem Inzidenzwert von unter 50 gelten, können öffentliche und private Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume (außer Schwimmbäder) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten genutzt werden. Diese Öffnung gilt bis zu einer Inzidenz von 100. Über diese Konkretisierung hat uns das Land aktuell informiert.