Neue Corona-VO; Öffnungsschritte für den Landkreis


Aktuelle Corona-Verordnung, Lockerungen für den Landkreis Rottweil ab Montag, 08.03.2021

Die Beschlüsse von Bund und Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom vergangenen Mittwoch sehen eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 vor.

Ferner wurde bei dem Treffen ein komplexes Öffnungskonzept vereinbart, das vom Land in die Corona-Verordnung eingearbeitet wurde und mehrere Stufen umfasst. Maßstab für Öffnungsschritte ist die 7-Tage-Inzidenz auf Kreisebene. Landkreise mit niedrigen Infektionszahlen können stärker lockern als Kreise mit einem Wert zwischen 50 und 100 oder einer Inzidenz von über 100. Das Land räumt ‚ein gewisses Risiko‘ für Einkaufstourismus ein, appelliert aber an die Vernunft der Menschen.
 
Das Gesundheitsamt des Landratsamts Rottweil hat für das Gebiet des Landkreises Rottweil eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 festgestellt.
Im Landkreis Rottweil gelten daher ab Montag, 8. März 2021 folgende Lockerungen:
 
-      Es sind wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal als zwei Haushalten möglich (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).
 
-    Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote (Click&Meet). Hier können Kunden nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden Beratung bekommen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend sein. Kund*innen und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
 
-      Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
 
-      Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
 
-      Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).
 
-      Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.
 
-      Körpernahe Dienstleistungen (wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios und ähnliche Einrichtungen) sind mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder erlaubt. Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
 
-      Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung sowie bei der theoretischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
 
-      Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien besucht werden.
 
-      Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
 
-      Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.
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Notbremse: Steigt der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, werden alle Erleichterungen wieder zurückgefahren und ab dem zweiten darauffolgenden Werktag treten die Regelungen wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.

Zu den Öffnungsschritten äußert sich Landrat Wolf-Rüdiger Michel wie folgt: „Die Öffnungsperspektive begrüße ich nachdrücklich. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch für die Einzelhändler, die zumindest mit dem Terminshopping beginnen können. Dies ist ein beginnender Schritt in Richtung Normalität.“ Mit Blick auf den zu erwartenden Einkaufstourismus in Nachbarkreise mit mehr geöffneten Geschäften appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte bleiben Sie weiterhin so vernünftig und diszipliniert und halten Sie sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen. Wir dürfen die jetzigen Errungenschaften nicht auf’s Spiel setzen.“
 
Leider sind die neuen Verordnungstexte dem Landratsamt erst wieder sehr spät aus Stuttgart zugegangen, weshalb der Vorlauf der neuen Öffnungsschritte für die Bürgerinnen und Bürger sehr kurz ist.