Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Rottweil werden nicht verlängert
Kontaktbeschränkungen der Corona-VO des Landes gelten weiterhin


Im Landkreis Rottweil gilt ab Mitternacht (heute Freitag, 19.02.2021, 24.00 Uhr) keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr.
Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert je 100.000 Einwohner erfreulicherweise unter 50 gesunken ist (46,5 Stand 19.02.2021, 8:00 Uhr), liegen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht mehr vor. Damit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft nicht mehr zeitlich beschränkt und ohne Vorliegen triftiger Gründe, auch zwischen 21:00 und 5:00 Uhr, wieder möglich.
 
Die Infektionslage ist aber noch nicht stabil auf einem niedrigen Niveau. Deshalb wird das Pandemiegeschehen weiterhin genau beobachtet und falls die Infektionszahlen wieder steigen, ist eine erneute Ausgangsbeschränkung nicht auszuschließen.
 
Deshalb wird dringend an die Bevölkerung appelliert, diese Lockerung nicht als Freibrief für die Ausweitung von Kontakten zu sehen. Es gelten nämlich weiterhin die Kontaktbeschränkungen und die weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vom 15.02.2021. So können Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur im Kreis des eigenen Haushalts mit höchstens einer weiteren, nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Person, stattfinden (Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt).
 
Weiterhin dringendes Gebot der Stunde ist: Kontaktreduzierung und Einhalten der AHA + L –Regel (Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltag mit Maske – Lüften).