Die Landesregierung hat ihre
Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020. Die angepasste Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in ihrem gesamten Wortlauf finden Sie
hier.
Das Land Baden-Württemberg hat auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes am 29. März 2020 einen
Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.
Den Bußgeldkatalog finden Sie
hier.