Leitlinien für das Förderprogramm des Landkreises Rottweil zum Abbau von Barrieren im ÖPNV


Entscheidende Voraussetzungen für die Planung zum Umbau und Neubau von Bushaltestellen

1. Planung einer Bushaltestestellenform, die eine reibungslose Anfahrbarkeit durch die eingesetzten Fahrzeuge ermöglicht. Hierzu sind die ausreichende Dimensionierung der Bushaltestelle sowie die Freihaltung der Bushaltestelle und des zur An- und Abfahrt notwendigen Umfeldes wichtig (z.B. zusätzliche Parkverbote, wenn StVO nicht ausreichend greift). Besonderes Augenmerk auf die Anfahrbarkeit ist bei in einem Kurvenbereich befindlichen Bushaltestellen geboten. Bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Lage zwischen zwei Einmündungen) kann ein verkürzter barrierefreier Umbau der Bushaltestelle erwogen werden.

2. Geeignete Höhenanpassung der Borde an Bushaltestellen bei denen Niederflurbusse im Einsatz sind, d.h. Einbau von sog. Kasseler Sonderborden, sowie ihrer Bauart nach vergleichbare Busborde mit einer Bordsteinhöhe von grundsätzlich 18 cm bis 20 cm (Abweichungen im begr. Einzelfall möglich). Die aufgrund der Bordsteinerhöhung entstehenden Rampen sollten eine Längsneigung von max. 6% (gegenüber dem angrenzenden Gefälle) haben. Querneigungen der Rampen sind zu vermeiden.

3. Sicherstellung einer dauerhaft konstanten Bordsteinhöhe durch besondere Fahrbahnbeläge im Bushaltestellenbereich (z.B. Beton, halbstarrer Asphalt).

4. Visuelles und/oder taktiles Leitsystem im Bushaltestellenbereich, z.B. kontrastreiche Bodenindikatoren zum Auffinden der Einstiegstüren, der überdachten Wartebereiche oder der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI).

5. Fester und rutschhemmender Oberflächenbelag im Wartebereich der Bushaltestelle. Im Zufahrtbereich von Rollstühlen ist Pflasterung zu vermeiden.

6. Geeignete Beleuchtung im gesamten Bushaltestellenbereich. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Fahrgastinformationen nachts gut lesbar sind (nicht förderfähig).

7. An die räumlichen Gegebenheiten angepasste Bushaltestellenausstattung mit Mobiliar (z.B. Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten). Bei der Dimensionierung und der Standortwahl des Mobiliars ist darauf zu achten, dass ausreichende Bewegungsräume v.a. in den Ein- und Ausstiegsbereichen sowie ggf. zusätzlich für den Gehbereich erhalten bleiben (nicht förderfähig).
Das Landratsamt Rottweil entscheidet jeweils im Einzelfall über die Förderung bestimmter Bestandteile der Bushaltestelleninfrastruktur. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, das Nahverkehrsamt frühzeitig an den Planungen zu beteiligen. Dortige Ansprechpartnerin ist Frau Weber (Tel. 0741/244 219, E-Mail: susanne.weber(at)landkreis-rottweil.de).
Rottweil, 13.11.2018