Energieausweis: Wer muss was?
Pressemitteilung der Energieagentur Landkreis Rottweil, Niederlassung der Energieagentur Landkreis Tuttlingen


Was steht drin?
Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis, soweit möglich, Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Halter. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“
 
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.Mai 2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn dies immer wieder behauptet wird“, stellt Halter klar.
 
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ein Energieausweis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Halter. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft Ihnen ein persönliches und kostenloses Beratungsgespräch. Informationen gibt es direkt bei Ihrer Energieagentur Landkreis Rottweil Tel. 0741/4800589 oder bei der Verbraucherzentrale unter  0800 – 809 802 400 (kostenfrei).