Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Rottweil haben, ist das Landratsamt Rottweil zuständig für alle Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnis.
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie in Ihrer Fahrschule bzw. von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Ihr Antrag wird dort entgegengenommen. Nach Prüfung der Angaben im Antrag wird dieser von der Gemeinde oder Stadt an das Landratsamt Rottweil geleitet.
- Maier, Verena
FührerscheinstelleTelefon:0741 244 - 8241 Ihr Ansprechpartner für UmschreibungenFax:0741 244 - 463
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Führerscheinstelle - Sachbearbeiterin
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Führerscheinstelle - Sachbearbeiter
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- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Fahreignungsüberprüfungen
- Fahrerlaubnis - Punktesystem
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnisse - Entziehung
- Fahrlehrerlaubnis
- Fahrschulerlaubnis
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
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- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein (international) beantragen
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- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
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- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
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