Tierschutz/Tiergesundheit
Die gesetzliche Regelung zu artgerechter Haltung und Pflege einerseits und der Nutzung von Tieren in kommerzieller Hinsicht andererseits (Handel, Zucht mit Tieren) findet ihren Niederschlag in den Tierschutzgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen. Der Kontrolle durch die Amtstierärzte unterliegen dabei einzelne Tiere ebenso wie Tierbestände (z. B. Haltung von Hunden, Katzen-, Kaninchen-, Geflügelhaltung, Haltung von Reptilien und Aquarienfischen, Zirkus, Zoohandlung, Wesenstest bei Kampfhunden). Im Vorfeld werden zur Gewährleistung artgerecht gehaltener Tiere Baupläne zu Stallungen und sonstigen Unterkünften eingesehen und bewertet, gewissermaßen präventiver Tierschutz (Schweinehaltungshygiene-VO, Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO) Transporte von Tieren sind ebenfalls der amtstierärztlichen Kontrolle unterstellt, wobei am Ende eines Transports, den häufig der Schlachthof darstellt, die dortige Unterbringung überprüft und darauf geachtet wird, dass dem Tier Ruhezeiten gewährt und sie dann schließlich zur Schlachtung tierschutzgerecht getrieben und getötet werden.
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Veterinär- u. Verbraucherschutzamt, Amtsleiter
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierärztin
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierärztin
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierärztin
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierarzt
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Veterinärhygienekontrolleur
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierärztin
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Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Amtstierarzt
- Bau eines Wildgeheges anzeigen
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