Fachbereich Vermessung
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Vermessungsamt des Landkreises Rottweil oder beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an vermessungsamt.service@landkreis-rottweil.de oder geodaten@lgl.bwl.de
Info-PDF Vermessung und Liegenschaftskataster
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Rottweil
mit ca. 153.400 Flurstücken in 70 Gemarkungen.
Die Daten der Flurstücke (Grenze, Fläche, Nutzung, Gebäudebestand) werden im Liegenschaftskataster in digitaler und analoger Form geführt und tragen so wesentlich zum Grenzfrieden und zur Sicherung des Grundeigentums bei.
Durch Planungen, Flurstückszerlegungen und Baumaßnahmen wird der Datenbestand stetig verändert. Die bei den Vermessungen aufgenommenen Geometrie- und Sachdaten werden in die Datenbank des Liegenschaftskatasters als Geobasisinformationen übernommen. Sie sind so Grundlage für viele Geoinformationssysteme und werden unverzichtbar für Planungen jeglicher Art.
Aufgaben | Ansprechpartner |
Liegenschaftskataster - Haltung - Übernahme - Qualitätssicherung |
Alexander Merkt |
Liegenschaftsvermessungen - Katastervermessungen - Grenzfeststellungen |
Lutz Baur |
Bodenordnung - Umlegung - Grenzregelung |
Benedikt Leinss |
Serviceleistungen - Einsichtnahme und Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster - Geobasisinformationen |
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Ausbildung
- Ausbildungsbeauftragter für gesamtes Flurneuordnungs- und Vermessungsamt |
Alexander Merkt |
Weitere nützliche Links:
www.lgl-bw.de
www.geoportal-bw.de
www.service-bw.de
Weitere Kontaktdaten:
Tel.: 0741 244-920
Fax: 0741 244-921 oder -6075
E-Mail: vermessungsamt@landkreis-rottweil.de
Wenn Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benötigen, benutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Tel.: 0741 244-920
Fax.: 0741 244-6099
E-Mail: vermessungsamt.service@landkreis-rottweil.de
Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen und nehmen Sie nur im zwingend notwendigen Einzelfall und nach vorheriger Termin-Abstimmung persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiter/innen beim Landratsamt auf. Diese Termine sollten nur alleine wahrgenommen werden.
Die Kfz-Zulassung ist von der Terminvereinbarung ausgenommen.
Maskenpflicht in den Innenräumen
In den Innenräumen des Landratsamtes besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Maske, empfohlen wird FFP2. Es sei denn, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.
Abstands- und Hygieneregeln sind grundsätzlich einzuhalten.
Besucher/innen die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen die Abstände zwingend einhalten, ansonsten haben sie keinen Zutritt in unsere Dienstgebäude. Ein Kontakt mit der Kreisverwaltung ist in diesen Fällen telefonisch, per E-Mail oder durch Bevollmächtigte möglich. Bei nicht vertretbaren Anliegen ist eine vorherige Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern/innen über Telefon oder E-Mail erforderlich.
Im Servicezentrum in der Marienstraße 2 gilt FFP2-Maskenpflicht für alle Personen.
- Flaig, Stefanie
Fachbereich VermessungTelefon: - Grunwald, Birgit
Fachbereich Vermessung - Häbich, Salvina
Fachbereich VermessungTelefon:
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Leitender Fachbeamter Vermessung, Stellvertretender Amtsleiter
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Leitung GIS-Stelle
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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GIS-Sachbearbeiterin
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Fachbereich Vermessung
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GIS-Sachbearbeiterin
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Stellvertreter des Leitenden Fachbeamten
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung
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Fachbereich Vermessung