Gemeinsame Dienststelle SER
Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden u.a.) haben die Landkreise Rottweil, Tuttlingen, Reutlingen, Tübingen, Freudenstadt, Calw, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.
Montag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Zurzeit geöffnet
Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Bevor Sie die Dienststellen des Landratsamtes aufsuchen, bitten wir Sie dringend einen konkreten Termin mit den zuständigen Mitarbeiter/innen beim Landratsamt zu vereinbaren.
Die Kfz-Zulassung ist von der Terminvereinbarung ausgenommen.
Bitte achten Sie weiterhin auf Abstands- und Hygieneregeln
Im Servicezentrum in der Marienstraße 2 gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) für alle Personen.
- Ohnmacht, Eva
Sekretariat Gemeinsame Dienststelle SER - Soziales Entschädigungsrecht
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Leiterin der Gemeinsamen Dienststelle SER - Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Ärztin - Soziales Entschädigungsrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Gesundheitsamt - Soziales Entschädigungsrecht
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
- Häftlingshilfegesetz - Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe
- Impfungen - Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Kriegsopferfürsorge
- Kriegsopferversorgung
- Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen
- Opferpension
- SED - Unrecht
- Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung
- Zivildienst Entschädigung bei Gesundheitsschäden