Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden etc.) haben die Landkreise Rottweil, Tuttlingen, Reutlingen, Tübingen, Freudenstadt, Calw, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.