Amtsärztliche Begutachtungen
Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist.
Ablauf
Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt Rottweil unter 0741- 174450.
Gebühren
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnung läuft nach dem Gebührenverzeichnis LRA Rottweil.
- Gerichtsärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Haft- Räumungs-und Verhandlungsfähigkeit, Probeentnahmen zur Durchführung von Abstammungsgutachten
- Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; z.B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, Krankenkostzulage.
- Soziales Entschädigungsrecht: Erstellung von Gutachten ( Impfschaden,Opfer von Gewalttaten, Beurteilung von Schwerbehinderungen usw.)
- Untersuchungen auf Prüfungsfähigkeit in bestimmten Fällen ( weitere Informationen finden Sie unter gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Service/Seiten/Bescheinigungen_Juristenausbildung)
- Ausstellen von Zeugnissen für Finanzämter, Kindergeldkasse u.a.
- Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung (weitere Informationen finden Sie unter gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Service/Gesundheitliche_Eignung_Verbeamtung/Seiten/Hinweise_Bewerber)
- Beglaubigung von Attesten bei Mitführung von Betäubungsmitteln ins Ausland
- Durchführung von forensisch verwertbaren Abstinenzprogrammen mittels Urinscreening und Haaranalysen
- im Rahmen der Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- für Arbeitgeber
- bei Gerichtsverfahren (Bewährungshilfe)
Ablauf
Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt Rottweil unter 0741- 174450.
Gebühren
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnung läuft nach dem Gebührenverzeichnis LRA Rottweil.
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Dezernent - Gesundheit, Veterinär, Ländlicher Raum; Leitender Medizinaldirektor
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Gesundheitamt - Ärztin; Obermedizinalrätin