Wasserkraftanlagen
Die Nutzung der Wasserkraft ist eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Neben der Nutzung der Windkraft und der Sonnenenergie ist es die einzige Möglichkeit, ohne Emissionen aus regenerativen Energiequellen Strom zu erzeugen. Allerdings können Wasserkraftanlagen den Lebensraum Gewässer erheblich beeinflussen, insbesondere wenn es sich um kleine Gewässer handelt. Bei der Zulassung bedarf es deshalb einer sorgfältigen Abwägung der auftretenden Interessen. Wesentliche Voraussetzungen sind der Erhalt bzw. die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers, die Mindestwasserführung und der Fischschutz (§§ 33 bis 35 WHG). Dies gilt auch für bestehende Wasserkraftnutzungen.
Wasserkraftpotenzial
"Wasserkraftpotenzialstudie BW"
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Umweltschutzamt
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Umweltschutzamt - Stellvertr. Amtsleiterin
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Umweltschutzamt
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 Euro bis 30.000,00 Euro.