Förderung öffentliche Wasserversorgung
Für den Bau und die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen erhalten die Städte und Gemeinden unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft auf Antrag einen Zuschuss des Landes.
-
Umweltschutzamt
Der Förderantrag ist über das Landratsamt beim Regierungspräsidium einzureichen.
Der Antrag muss unterschrieben sein.
- Förderantrag
- Planunterlagen
- Erläuterungsbericht
- Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Wasser-/Abwasserentgeltberechnung
- Kostenschätzung je 2-fach
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/FB87/Hochwasserschutz.aspx
Ausschlussfrist für den Eingang von Förderanträgen beim Landratsamt für Vorhaben nach Abschnitt II der Förderrichtlinie ist jeweils der 01. Oktober.